Stellas Kaffeekränzchen

Eine streitbare ältere Dame namens Stella und ein verschütteter Becher Kaffee ergeben zusammen 2,7 Millionen US Dollar. Nähers dazu im Editorial der Herbstausgabe von „Unser Schaufenster“. Natürlich wie immer komplett aus unserem Hause.

Liebe Leserinnen und Leser,

haben Sie schon einmal von einer Dame Namens Stella Liebig gehört? Bis vor einigen Tagen war mir dieser Name auch noch nicht untergekommen. Wie immer war ich bei den Recherchen zur aktuellen Schaufenster-Ausgabe im Web unterwegs, um eine Idee für dieses Editorial zu finden und stolperte sozusagen geradezu über sie. Bei Stella Liebig handelt es sich um eine mittlerweile 81-jährige Renterin aus Albuquerque in New Mexico, die es zu kurzfristiger Berühmtheit brachte, weil es ihr gelang, dem McDonalds Konzern eine größere Summe an Schadensersatz und Schmerzensgeld abzuknöpfen.

Die Geschichte soll sich, so liest man es aus verschiedenen Quellen, folgendermaßen zugetragen haben: Frau Liebig befuhr im Februar des Jahres 1992 als Beifahrerein ihres Enkels den Drive-In Schalter des besagten Schnellrestaurants, um sich einen Becher Kaffee zu kaufen. Diesen klemmte sie sich, in Ermangelung einer passenden Abstellfläche, zwischen ihre Oberschenkel, um schnellstmöglich den Platz am Schalter wieder frei zu machen. Es kam, wie es kommen mußte: Beim Losfahren schwappte der Kaffee aus seinem Behältnis und Frau Liebig auf die Haut. Dumm gelaufen, hätte ich gesagt. Nicht so Frau Liebig. Als streitbare Dame beharrte sie auf dem Standpunkt, McDonalds hätte sie darauf hinweisen müssen, dass es unter gewissen Umständen passieren könne, einen echten, tatsächlich auch heißen Kaffee zu erhalten, und nicht nur lauwarmes, annähernd an Kaffee erinnerndes Gebräu. 20.000 US Dollar möge man ihr bitte für die erlittene Pein, vor allem aber für die seelische Grausamkeit überweisen.

McDonalds lehnte diese Forderung natürlich kategorisch ab, mit der im Grunde kaum zu widerlegenden Begründung, es müsse dem normalen Kaffeetrinker klar sein, dass Kaffee mit einer gewissen Mindesttemperatur zubereitet werde. Die Richter der Grand Jury sahen dies jedoch komplett anders. McDonalds habe, so die Richter, die Sorgfaltspflicht verletzt. Zwar gäbe es durchaus ernsthaftere Gefahren in einem McDonalds Restaurant, ein Warnhinweis auf dem Kaffeebecher wäre jedoch in jedem Falle nötig gewesen. Aus den ursprünglich geforderten 20.000 Dollar wurden so auf einen Schlag 2,7 Millionen. Ein Taschengeld jedoch, wenn man bedenkt, dass der Gegenwert exakt zwei Tagesgesamtverkäufen an Kaffee der Firma in den USA entspricht.

Seit diesem spektakulären Prozess werden nunmehr alljährlich die Stella-Awards vergeben, mit denen diejenigen Personen ausgezeichnet werden, die in kurioser Weise Schadensersatzprozesse führten. Ein solcher Award macht sich sicher gut auf meinem Schreibtisch. Ich denke, ich hole mir erst einmal einen Becher Kaffee.

In diesem Sinne herzlichst, Ihr André R. Kohl

Details
Titel: Herbstausgabe Unser Schaufenster 2007
Autor: André R. Kohl
Kunde: Schülingkamp Productions

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